Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sind pro Kopf festgelegt und einkommensunabhängig. Als soziales Korrektiv sieht das KVG vor, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligungen gewähren. Dieses Kapitel stellt die Indikatoren vor, die die Prämienverbilligung betreffen.
Der Indikator zeigt die Entwicklung der finanziellen Mittel auf, welche aufgebracht werden, um die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im Wallis zu verringern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossar.
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