Individuelle Prämienverbilligung OKP
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sind pro Kopf festgelegt und einkommensunabhängig. Als soziales Korrektiv sieht das KVG vor, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligungen gewähren.
Der Indikator zeigt die Entwicklung der finanziellen Mittel auf, welche aufgebracht werden, um die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im Wallis zu verringern.
Bundes- und Kantonssubventionen
Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Wallis, seit 1996 (in Mio. CHF)
Bis 2007 verteilte der Bund die Mittel zwischen den Kantonen auf Basis ihrer Wohnbevölkerung, ihrer Finanzkraft und der Anzahl der Grenzgänger auf. Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen am 01.01.08 wird die Finanzkraft der Kantone nicht mehr berücksichtigt. Der Anteil des Bundes an den Prämienverbilligungen beträgt 7,5% der jährlichen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung und wird auf die Kantone auf Basis ihrer Wohnbevölkerung verteilt.
Verteilung der Subventionen
Beträge für die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, nach Art der Begünstigten, Wallis, seit 2003 (in Mio. CHF)
Die Einführung eines neuen IT-Tools im Jahr 2024 ermöglichte es, Personen auszuschliessen, die aufgrund einer unterschiedlichen IPV-Quote im Verlauf des Jahres doppelt gezählt wurden (z. B. 3 Monate mit 50 % und 9 Monate mit 100 %). Seit 2015 wurden die Leistungsbeziehenden nach dem Zwölftel-Prinzip berechnet.
Zusätzliche Informationen
Bibliographie und Datenquellen:
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), 2024.
- Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW), 2024.