Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich gegen Krankheit und Unfall (soweit keine KVG-Unfalldeckung besteht) versichern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird von den Versicherten (Prämien und Kostenbeteiligungen) und der öffentlichen Hand (Prämienverbilligung und Subventionen an Institutionen) finanziert. Die Prämien sind pro Kopf festgelegt, unabhängig vom Einkommen, und variieren je nach Prämienregion, Altersgruppe (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene) sowie dem gewählten Versicherungsmodell. Im Wallis gibt es zwei Prämienregionen.

Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Ungefähr ein Drittel der Schweizer Gesundheitsausgaben werden von der obligatorischen Krankenpflegversicherung gedeckt. Diese Ausgaben sind hier entsprechend dem Leistungserbringer und nach Kanton dargestellt. Indikatoren stellen ebenfalls die Entwicklung der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit 1996 dar, Jahr ihres Inkrafttretens.

Prämien OKP

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden jedes Jahr aufgrund der Ausgaben der Vorjahre festgelegt. Jede Krankenkasse schlägt eine unterschiedliche Prämie vor, entsprechend ihren eigenen Einschätzungen und ihrem Risiko. Die Prämien müssen die Kosten der erwarteten Leistungen decken und die finanzielle Sicherheit der Versicherer (Reserven) garantieren. Es gibt drei Prämienkategorien: Kinder von 0 bis 18 Jahren, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahre. Die Prämien werden nach Kanton berechnet. Jeder Kanton kann höchstens drei Prämienregionen haben. Die Prämienregionen werden vom eidgenössischen Departement des Innern anhand der Unterschiede der Durchschnittskosten (Kosten der Bruttoleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) zwischen Gemeinden definiert.

Individuelle Prämienverbilligung OKP

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sind pro Kopf festgelegt und einkommensunabhängig. Als soziales Korrektiv sieht das KVG vor, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligungen gewähren. Dieses Kapitel stellt die Indikatoren vor, die die Prämienverbilligung betreffen.

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