Finanzen der Alters- und Pflegeheime (APH)

Dieser Indikator zeigt einige Finanzergebnisse im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Walliser Alters- und Pflegeheime (APH).

Finanzierung der APH

Die Kosten der APH verteilen sich zwischen den Kosten in Zusammenhang mit der Pflege (Pflege zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (KVG-Pflege), Medikamente, medizinisches Material) und den Pensionskosten (Beherbergung, Aktivität/Animation, Pflege nicht zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (nicht-KVG-Pflege)).

Die Finanzierung der Pflege zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung ist auf Bundesebene im Rahmen des KVG geregelt. Vor 2011 war lediglich die Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung für die KVG-Pflege (Finanzierung der Krankenversicherer) festgelegt. Seit 2011 leistet die Krankenversicherung nur einen Grundbeitrag, während die Kantone die Restfinanzierung (Beitrag des Kantons und der Gemeinden, Beitrag der Heimbewohner) regeln. Der Beitrag der Heimbewohner beträgt maximal CHF 23.04 pro Tag. Die Pensionskosten gehen zu Lasten der Heimbewohner. Die APH dürfen auch Betriebssubventionen erhalten oder über eine Defizitdeckungsgarantie von der öffentlichen Hand verfügen.

Struktur der Kostenrechnung der APH

 Quelle: BFS

 

Durchschnittliche Tageskosten pro Heimbewohner

Mittlere Tageskosten der APH, nach Kostenstelle, Wallis, 2015, 2018 und 2021 (in CHF)

Die Kostenstellen der APH gliedern sich in Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (für Pflege, Medikamente, Mittel und Geräte) und Kosten, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung getragen werden (für Unterkunft, Animationen, nicht KVG-Pflegeleistungen). Die Heimbewohner zahlen die Pensionskosten (Pension, Betreuung, nicht-KVG-Pflege).

 

Aufwand

Aufwand der APH, nach Kostenarten, Wallis, seit 2000 (in Mio. CHF)

Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Anzahl Heimbewohner der APH in dieser Zeitspanne und auf die Pflegebedürftigkeit der betreuten Fälle zurückzuführen.

 

Ertrag

Alters- und Pflegeheime: Erträge nach Finanzierungsträger, Wallis, seit 2011 (in Mio. CHF)

Die APH werden durch drei Finanzierer finanziert: von der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen (hauptsächlich die obligatorische Krankenversicherung) und den Bewohnern.

Gemäss der von 2011 bis 2014 geltenden Walliser Gesetzgebung übernimmt nur der Kanton den Restbeitrag an die Pflegekosten. Nach einer Revision der kantonalen Gesetzgebung wird seit dem 01.01.2015 der Restbeitrag an die Pflegekosten vom Kanton, den Gemeinden und, je nach Vermögen, von den Heimbewohnern übernommen. Der Kanton gewährt ausserdem eine Betriebssubvention. Die Heimbewohner zahlen die Pensionskosten.


Zusätzliche Informationen

Excel-Quelldokument

Bibliographie und Datenquellen:

  • Finanzierung der Alters- und Pflegeheime, Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW), 2021.
  • Alters- und Pflegeheime für betagte Personen – Statistiken 1999-2007, Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie des Kantons Wallis (DGSE), Oktober 2008.