Alters- und Pflegeheime

Ein Wechsel des Lebensortes wird dann unumgänglich, wenn ein Verbleib zu Hause nicht mehr möglich ist. 

In diesem Moment nehmen die Alters- und Pflegeheime (APH) eine wichtige und unverzichtbare Rolle ein: sie ermöglichen zahlreichen isolierten und pflegebedürftigen Personen, in Sicherheit in einem Lebensrahmen aufgenommen zu werden, der sich häufig im Herzen der Städte oder der Gemeinden befindet. 

Dieses Kapitel zeigt die Entwicklung dieser Strukturen und ihres Angebotes auf. 

Der Kanton Wallis will dem Wunsch der Betagten, so lange als möglich zu Hause zu verbleiben, bestmöglich nachkommen und setzt einen besonderen Akzent auf die Entwicklung der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex). Wenn die Betagten aber aus Gründen der Sicherheit oder des Komforts nicht mehr zu Hause bleiben können, muss ein Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim (APH) in Betracht gezogen werden.

Die drei Hauptaufgaben der APH lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Unterbringung pflegebedürftiger betagter Personen und Gewährleistung von medizinischer, pflegerischer und sozialer Betreuung;
  • Angebot von Unterbringungsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten oder den Übergang vom Spital nach Hause zu erleichtern;
  • Angebot von Tages- und Nachtpflegestrukturen, um in Zusammenarbeit mit den SMZ den Verbleib von leicht pflegebedürftigen Personen zu Hause zu fördern.

Die Alterung der Bevölkerung drängt eine tiefgreifende Überlegung zu den Betreuungsarten für betagte Personen auf. Bis zum Jahr 2035 werden die kinderreichen Generationen des „Baby-Booms“ nach und nach ins Rentenalter kommen und zudem eine erhöhte Lebenserwartung haben. In der Folge wird es dreimal mehr 80-jährige und ältere Personen geben als heute.