Auftrag und gesetzliche Grundlagen

Der allgemeine Auftrag des Walliser Gesundheitsobservatoriums (WGO) besteht darin, sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsbeobachtungen zu vereinen, das heisst es sammelt, kontrolliert und analysiert Daten und verbreitet diese bei Entscheidungsträgern, Gesundheitsfachleuten und in der Öffentlichkeit. Das WGO wandelt diese Daten in nützliche Informationen für die Akteure des Gesundheitswesens und die Bevölkerung um.

 

Der Auftrag des WGO erstreckt sich über die beiden folgenden Bereiche:

  1. Entwicklung des Gesundheitszustands der Bevölkerung:

    In diesem Rahmen analysiert das WGO die Informationen zur Entwicklung des Gesundheitsverhaltens und von Krankheiten sowie zur Prävalenz von Risiko- und Schutzfaktoren

  2. Funktionsweise des Gesundheitssystems:

    Das WGO analysiert die Entwicklung von Art und Umfang der Angebote der Leistungserbringer, die Übereinstimmung dieser Angebote mit dem Bedarf der Bevölkerung, ihre Qualität sowie die Finanzierung des Gesundheitssystems.

Die Daten, die das WGO verwendet, stammen aus verschiedenen Quellen. Sie werden bei verschiedenen Leistungserbringern, beim Bundesamt für Statistik, beim Kanton oder bei internationalen Organisationen wie der OECD gesammelt. Sie können auch aus Bevölkerungsumfragen zu spezifischen Problematiken stammen. Zur Erfüllung seines Auftrags unterhält das WGO im Wallis enge Beziehungen zu zahlreichen Partnern wie dem Gesundheitsdepartement und dessen Dienststelle für Gesundheitswesen, den Spitälern und Kliniken, den Pflegeheimen und sozialmedizinischen Zentren, der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation, den Organisationen für Gesundheitsförderung und Prävention, den Organisationen der Gesundheitsfachleute, der HES-SO Valais/Wallis und der Stiftung The Ark. Das WGO ist auch in der Kantonalen Kommission für Gesundheitsförderung und der Kantonalen Kommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) vertreten.

Ausserhalb des Kantons unterhält es enge Beziehungen zum Bundesamt für Statistik (BFS) und zum Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN), zum Groupement romand de santé publique (GRSP) sowie zu den Universitäten der Kantone Waadt, Freiburg und Bern.

Das WGO verbreitet seine Informationen hauptsächlich in Form von Standardtabellen, Indikatoren und Analyseberichten. Die öffentlichen Informationen sind auf seiner Website verfügbar.

Gesetzesgrundlagen

Das Walliser Gesundheitsobservatorium und dessen Tätigkeiten sind im Walliser Gesundheitsgesetz vom 12. März 2020 (SGS/VS 800.1) geregelt:

Art. 14 Walliser Gesundheitsobservatorium

1 Das Walliser Gesundheitsobservatorium ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Dienstverhältnisse des Personals des Walliser Gesundheitsobservatoriums sind privatrechtlich geregelt.

2 Das Walliser Gesundheitsobservatorium ist dafür zuständig, gesundheitsrelevante Daten zu erfassen und auszuwerten. Es ist namentlich für die eidgenössischen und kantonalen statistischen Erhebungen im Gesundheitsbereich zuständig.

3 Es stellt die erfassten Informationen den Behörden, den Fachpersonen und der Öffentlichkeit zur Verfügung.

4 Die berücksichtigten Ausgaben des Walliser Gesundheitsobservatoriums werden vom Kanton übernommen.

5. Der Staatsrat legt überdies in einer Verordnung die Zusammensetzung des Walliser Gesundheitsobservatoriums, dessen Tätigkeiten, dessen Arbeitsweise und dessen Finanzierung sowie die Koordination mit dem Departement, das für die kantonale Statistik zuständig ist, fest.

Die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes werden in der Verordnung über das Walliser Gesundheitsobservatorium vom 1. Oktober 2014 (SGS/VS 810.40) präzisiert.